Riester Rente
Riester Rente
Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland.Daher gehört sie zur sogenannten 3. Säule bzw. 2. Schicht der Altersvorsorge. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt worden und in den §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt.
Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert wurde.
Nachfolgend stelle ich Ihnen in meinem Riester Rente-Vergleich einige interessante Angebote für eine Altersvorsorge als Riester Rente vor:
Riester Rente Vergleich
(powered by TARIFCHECK24 GmbH)
Die Betriebliche Riester-Rente weist folgende Merkmale auf:
- sie wird aus dem (monatlichen) Bruttoentgeld bezahlt (somit auch vor Anfall von Sozialversicherungsbeiträgen),
dies mindert ggf. den gesetzlichen Rentenanspruch, - in der Ansparphase „kostet“ sie den Arbeitnehmer nur etwa die Hälfte
- in der Auszahlphase werden Krankenkassenbeiträge auf die Rente entrichtet,
- sie steht nur dem offen der selbst arbeitet, wohingegen ein mittelbar Zulagenberechtigter
Ehepartner vertraglich privat einzudecken ist,
wird ggf. vom Arbeitgeber bezuschusst - wird ebenfalls mit dem (ggf. niedrigeren) vollen Alterssteuersatz veranlagt
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Nachteile der Riester-Rente
- Volle Versteuerung der Rentenzahlung;
- Rentenzahlung frühestens ab Alter 60 Jahre möglich
- Förderung muss jährlich beantragt werden (NEU Dauerantrag möglich, jährlicher Antrag auf
Sonderausgabenabzug mit der Einkommenssteuererklärung an das Finanzamt) - keine Beleihung (Ausnahme: eigengenutzter Wohnraum);
wenig Produktauswahl, kaum Berufsunfähigkeitsschutz und kaum Todesfallschutz
möglich - Bei Kündigung des Vertrages während der Vertragslaufzeit (Ansparzeit) volle
Rückzahlung der Förderungen (Zulagen + Steuervorteil) ab Vertragsbeginn!. D.h. wenn
mal ein finanzieller Notfall eintritt, hat man zusätzlich Steuernachzahlungen. - Bei Tod vor Rentenbeginn (Ansparzeit) ist eine Vererbung nur auf den Ehepartner
möglich, ansonsten Rückzahlung der Förderbeträge ab Vertragsbeginn.
Lebenspartnerschaften (eheähnliche Gemeinschaften) bleiben problematisch - Ungleichbehandlung von nicht ehelichen
Partnerschaften zu Verheirateten bei der Riester-Förderung. Bisher ist ein
Hinterbliebenen-Schutz im geförderten Vorsorgevertrag nur für im Haushalt
lebende Kinder und Ehepartner möglich. Die im Volksmund als
Lebensabschnitt-Gefährten benannten Partner gehen leer aus. - Bei Tod während der Rentenzahlung endet der Vertrag, Vererbung ist nur auf den
Ehepartner möglich - Die Riester-Rente kann wegen der nachgelagerten Besteuerung nur in Deutschland
in Empfang genommen werden. Wenn man im Alter im Ausland lebt, ist die
Auszahlung dort hin nicht problemlos möglich. - Extrem hoher Verwaltungsaufwand und Garantien schmälern die Rendite;Es besteht nur ein gesetzlicher
Anspruch auf die eingezahlten
Altersvorsorgebeiträge.
Vorteile der Riester-Rente
- Staatliche Förderung (speziell für kleinere Einkommen und Familien mit vielen
Kindern) - Verteilung der Kosten und Informationspflicht darüber
- Keine Anrechnung des Versorgungskapitals auf Arbeitslosen- und Sozialhilfe
- Kapitalerhaltungsgarantie (zu Beginn der Rentenzahlung müssen mindestens die
eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen - Wechsel des Anbieters möglich (Wechselgebühr wird erhoben).
- Der wichtigste Vorteil für Personen, die nicht förderberechtigt sind, wie z. B.
Selbstständige :Wenn ein Ehepartner zulagenberechtigt ist, hat auch der andere
Partner Anspruch auf Zulage, selbst wenn er nicht zu den berechtigten Personen
gehört! Wichtig: Es sollte wegen der eingeschränkten Vererbbarkeit ein Produkt
gewählt werden, das eine Rentengarantie bis Alter 85 enthält!
Zulagenberechtigter Personenkreis
Unmittelbar zulageberechtigt ist grundsätzlich jede Person, die in der Bundesrepublik Deutschland im Antragsjahr zumindest zeitweise unbeschränkt steuerpflichtig ist (d. h. ständigen Wohnsitz oder gewöhnlich Aufenthalt im Inland hat § 1 Abs. 1 bis 3 EStG) und zu einer der folgenden Gruppen gehört:
Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Zu den Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung gehören insbesondere:
- Arbeitnehmer in einem Versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei einem privaten, öffentlichen oder kirchlichen Arbeitgeber,
- Selbständige (z. B. Lehrer und Erzieher, Hebammen, Künstler, Handwerker und Hausgewerbetreibende sowie Selbständige mit einem Auftraggeber) bei Vorliegen von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Kindererziehende für die ersten 36 Kalendermonate nach dem Monat der Geburt (sog. Kindererziehungszeiten),
- Personen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen (sog. Pflegepersonen),
- Wehr- und Zivildienstleistende,
- Entgeltersatzleistungsbezieher (z. B. Bezieher von Kranken- oder Arbeitslosengeld),
- Vorruhestandsgeldbezieher,
- geringfügig beschäftigte Personen, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben,
- Hausfrauen unter bestimmten Voraussetzungen
- Zu den unmittelbar Zulageberechtigten gehören auch:
- Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Arbeitslose, die bei einem inländischen Arbeitsamt als Arbeitsuchende gemeldet sind und wegen des zu berücksichtigenden Vermögens oder Einkommens keine Entgeltersatzleistung erhalten,
- Beamte, Richter und Berufssoldaten
- Sonstige Beschäftigte, die wegen gewährleisteter Versorgungsanwartschaften den Beamten gleichgestellt sind und damit in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei sind,
- Minister, Senatoren und Parlamentarische Staatssekretäre,
- beurlaubte Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit für die Zeit einer Beschäftigung wenn sich der Anspruch auf Versorgung während der Beurlaubung auf diese Beschäftigung erstreckt,
- Pflichtversicherte einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung, soweit die Pflichtmitgliedschaft der deutschen Rentenversicherungspflicht vergleichbar ist.
Staatlichen Zulagen für die Riester Rente
Die Riester-Zulagen in 2013 setzen sich aus Grund- und Kinderzulage zusammen und werden jährlich gezahlt.
- Grundzulage: 154 EUR
- Kinderzulage: 185 EUR (vor 2008 geboren)
- Kinderzulage: 300 EUR (nach 2008 geboren)
- Für einen Anspruch auf Kinderzulage muss im Kalenderjahr mindestens einen Monat Kindergeld bezogen worden sein.Für Personen unter 25 Jahren gibt es noch zusätzlich im Jahr des Vertragsabschlusses einen Berufseinsteigerbonus von 200 EUR, zusätzlich zu den regulären Zulagen.
Riester 2016 – Mindesteigenbeitrag
Als unmittelbar Zulageberechtigter müssen Beiträge in den zertifizierten privaten Altersvorsorgevertrag oder in eine geförderte betriebliche Altersversorgung einzahlt werden. Damit die Zulage in maximaler Höhe (154 Euro als Grundzulage und für Kinder 185 Euro bei Geburten vor 2008 und 300 Euro bei Geburten ab 2008) gezahlt wird, muss man für jedes Jahr einen Beitrag in gesetzlich festgelegter Mindesthöhe einzahlen (Mindesteigenbeitrag).
Der Mindesteigenbeitrag errechnet sich aus 4 Prozent der maßgeblichen Vorjahreseinnahmen abzüglich der Zulage. Der Mindesteigenbeitrag ist nach oben auf 2.100 Euro (Eigenbeitrag und Zulage) begrenzt.
Riester – Steuerförderung
Die geleisteten Beiträge können als Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ergibt sich ein Steuervorteil über die bereits erhaltenen Zulagen hinaus, wird dieser zusätzlich vom Finanzamt erstattet. Der Sonderausgabenabzug ist beschränkt auf 2.100 EUR pro Jahr (Eigenbeiträge plus Zulagen).
Riester – Produkte
Es sind die folgenden Produktarten zugelassen:
- Rentenversicherung
- Fondssparplan
- Banksparplan
- Darlehen (Eigenheimrente)
- Bausparvertrag (Eigenheimrente)
- Anbieter von Produkten sind Versicherungsgesellschaften, Fondsgesellschaften, Banken und Bausparkassen.
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