Autounfall Schaden der Versicherung melden
Autounfall: So melden Sie der Kfz-Versicherung den Schaden!
Der Straßenverkehr beinhaltet die unterschiedlichsten Risiken und gerade bei der immer weiter steigenden Zahl an zugelassenen Fahrzeugen wächst auch die Unfallgefahr. Gerade Verkehrsunfälle bringen häufig große Schäden und somit auch hohe Kosten mit sich und machen das Bestehen von entsprechenden Kfz-Versicherungen so immens wichtig. Aus diesem Grund ist auch die Kfz-Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber zur Pflicht erkoren worden, wobei auch die Kaskoversicherungen für den Schaden am eigenen Auto von großer Bedeutung sind.
Keine Entschädigung des gegnerischen Schadens ohne Meldung
Eine Versicherung ist aber nur dann etwas wert, wenn im Schadenfall auch eine entsprechende Meldung des Unfalls erfolgt. Diese Meldung muss in vom Versicherer bestimmten Fristen erfolgen, damit dieser zur Zahlung einer Leistung verpflichtet ist. Der Kfz-Haftpflicht muss ein Schaden innerhalb einer Woche nach dem Unfall gemeldet werden, was man auch dann tun sollte, wenn man der Meinung ist, dass der Unfallgegner für den Unfall verantwortlich ist. Nur so ist die Versicherungsleistung garantiert. Dabei ist es egal, ob die Meldung schriftlich oder telefonisch erfolgt oder man auch den angenehmen Weg geht und die Schadensmeldung online vollzieht.
Der Umgang mit selbst erlittenen Schäden
Selbstverständlich möchte man auch selbst erlittene Schäden ersetzt bekommen, ganz unabhängig davon, ob man den Unfall selber verursacht hat oder der andere die Schuld trug. Auch hier müssen der Unfall und der Schaden umgehend gemeldet werden. Als Geschädigter ist es auch immer ratsam, sich selber an die Versicherung des Verursachers zu wenden und nicht dessen Aktivität abzuwarten. So geht man nicht das Risiko ein, dass Fristen verstreichen und die Regulierung der Schäden unnötig verzögert und kompliziert wird. Eine eventuell nicht bekannte Versicherung des Unfallgegners kann man beim Zentralruf der Autoversicherer in Erfahrung bringen.
Je nach Schadenhöhe sollte immer auch überlegt werden, ob es günstiger ist, die Kosten selber zu tragen als im Rahmen einer Schadenregulierung in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und mit höheren Beiträgen belegt zu werden.