Clever Steuern sparen
Clever Steuern sparen:
Wie holen Sie das Maximum aus Ihrer Steuererklärung heraus
Die Steuererklärung ist der Feind vieler Deutscher, dabei sind die Möglichkeiten, steuerlich etwas abzusetzen und sich einen Teil der Steuern und Sozialabgaben vom Finanzamt zurückzuholen, groß. Mit diesen Steuertipps kann jeder Steuerzahler bares Geld sparen.
Die Steuerklärung richtig ausfüllen
Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, wie viel sie durch eine Steuererklärung sparen. Sie finden den Vorgang der Antragsstellung zu kompliziert und zu unübersichtlich. Man hat natürlich die Möglichkeit, einen Steuerberater zurate zu ziehen. Wer diese zusätzlichen Ausgaben aber vermeiden will, kann sich Hilfe durch eine spezielle Software holen . Diese hilft vor allem bei der korrekten Eingabe der Daten und liefert wichtige Informationen zu den einzelnen Angaben, da man bei falscher Handhabe viel Geld verliert.
Außergewöhnliche Belastungen angeben
Arzt- und Kurkosten werden in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen deklariert. Sobald der zumutbare Rahmen der Krankenversicherungen überschritten wird, kann man die Kosten bei der Steuer absetzen. Man sollte aber vorher ein amtsärztliches Attest als Nachweis einholen, damit man nachvollziehen kann, ob eine medizinische Notwendigkeit bestand.
Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente kann man steuerlich absetzen. Hier muss man ebenfalls die Notwendigkeit nachweisen. Am besten hebt man die Rezepte auf und lässt sich von der Apotheke eine Quittung geben. Denn erst Ende des Jahres kann man so feststellen, wie hoch die eigentlichen Kosten sind.
Wenn man Ausgaben tätigt, die über dem Normalwertliegen, gilt man zu diesem Zeitpunkt der Zahlung als belastet. Bei der Ermäßigung der Einkommenssteuer sollte man beachten, dass nur die Aufwendungen abgezogen werden, die die zumutbare Belastung übersteigen. Diese Belastungsgrenze wird aus dem Einkommen ermittelt. Auf der Website der Oberfinanzdirektion Niedersachsen kann man die individuelle zumutbare Belastungsgrenze ausrechnen.
Sonderausgaben
Als Sonderausgaben kann man einige Versicherungen ausweisen. Beachten muss man dabei aber, dass nicht bei jeder Versicherung sämtliche Versicherungsbeiträge voll abzugsfähig sind. So kann es sein, dass bestimmte Versicherungsbeiträge nur anteilig berücksichtigt werden. Im dafür vorgesehenen Feld sollte man daher die gesamten Vorsorgeaufwendungen angeben, um zu gewährleisten, dass der höchste Abzugsbeitrag ermittelt wird. Folgende Versicherungen kann man beispielsweise bei der Steuererklärung absetzen:
- Beiträge zur Haftpflicht-, Pflege-, Unfall- und Krankenversicherung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegeversicherung
- Beiträge zu einer Risikoversicherung, die für den Todesfall ausgelegt ist
Kinderbetreuung: Bis zu einer Höhe von zwei Dritteln beziehungsweise bis maximal 4000€ pro Kind können Eltern als Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen. Darunter fallen Au pair, Babysitter, Kindertagesstätten und eventuell anfallendes Schulgeld für den Besuch einer Privatschule.
Werbungskosten
Zu Werbungskosten zählt zunächst alles, was an Kosten durch die Arbeit anfällt. So kann man einen berufsbedingten Umzug mit Makler, doppelten Mietzahlungen, Transport oder auch Renovierungskosten steuerlich absetzen.
Wer auf der Arbeit spezielle Schutzkleidung wie etwa Sicherheitsschuhe tragen muss oder das Unternehmen auf Kleidung mit Firmenlogo besteht, kann diese als Berufsbekleidung absetzen. Auch die Reinigung kann man als Betriebskosten geltend machen.
Sollte man während der Fahrt zum Arbeitsplatz oder während einer Dienstfahrt einen Unfall haben, kann man die Kosten für die Reparatur am eigenen und am Fremdfahrzeug als außergewöhnliche Aufwendungen bei den Werbekosten angeben.
Vorteile zum Jahresende
Bei Freibeträgen ist es ganz wichtig, sie frühzeitig zu nutzen. Bis zum 30. November muss der Antrag erfolgen. Das lohnt es sich richtig, weil sich die Beträge für das komplette Jahr auf das Dezember-Gehalt auswirken und in dem Monat der Netto-Lohn höher ausfällt.
Bausparer sollten die Wohnungsbauprämie nutzen. Den Antrag dafür erhält man bei der jeweiligen Bausparkasse. Bares Geld bringen außerdem die Freistellungsaufträge. Ende des Jahres werden bei den meisten Kontonutzern die Sparzinsen ausgezahlt. Diese muss man aber mit 25% versteuern. Mit Freistellungsauftrag sind die Zinsen bis zu einem Betrag von 801€ bei Ledigen und 1602€ bei Verheirateten steuerfrei.