Diebstahl und finanzieller Schaden durch Mitarbeiter – was kann man unternehmen?

Jedes Jahr entstehen Schäden in Milliardenhöhe durch Diebstahl in Firmen. Mitarbeiter, die nicht nur hauseigene Produkte und Waren entwenden, auch andere Wertgegenstände und Bargeld werden entwendet und reißen tiefe Löcher in die Firmenbilanzen am Ende des Jahres. Doch wie kann man vorsorgen und was kann man als Unternehmer und Arbeitgeber unternehmen, damit es gar nicht erst dazu kommen kann? Und wie genau geht man clever vor, um einen Diebstahlverdacht zu erhärten und und zu untermauern? Sich selbst auf die Lauer zu legen als Arbeitgeber und Chef ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch mit unangenehmen Folgen behaftet sein. Ein kluges Vorgehen und Handeln ist hier effektiver, als vorschnelles und unüberlegtes Tun.

Spürnasen engagieren

Symbolfoto Hacker

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Foto: Pixabay

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Zur Observierung und zur fachmännischen Anbringung diverser Sicherheitssysteme und mehr ist es wichtig, dass man mir Professionalität und einem gewissen Know-how auf diesem Gebiet vorgeht. Hier ist es ratsam, beispielsweise geschulte Detektive, wie sie die Detektei aus Hamburg anbietet, einzusetzen. Moderne und seriöse Detekteien agieren mit einer hohen Diskretion und sind zudem mit einem hohen Standard an technischen Gerätschaften ausgestattet. Moderne Kamerasysteme für Videoüberwachungen und auch Kameras, die bei Observierungen beispielsweise mit Fotos- und Filmmaterialien zur Beweiserbringung dienen können, gehören ebenfalls meist zur Ausstattung guter Detekteien. Wichtig bei der Wahl der Detekteien ist, dass sie auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen können und geschultes und gut ausgebildetes Personal an Bord haben.

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Inventuren und Steuerberater

Beides kann auf betrieblicher Ebene sehr wohl eng miteinander verknüpft sein. Denn die Inventur am Ende eines Betriebsjahres weist in der Regel die Missstände und Fehlerquoten sehr schnell auf. So kann man relativ einfach erkennen und analysieren, wo was fehlt und am häufigsten beispielsweise entnommen und gestohlen wurde. Allerdings nur dort, wo nur Mitarbeitern und Angestellten der Zugriff auf die verschiedenen Waren und Produkte ermöglicht wird muss allerdings vorausgesetzt sein. Ist auch Fremden in einem bestimmten Areal der Zutritt gewährt, ist die Sicherstellung ob es sich tatsächlich um einen Mitarbeiterdiebstahl handelte, nicht sicher. Aber auch der Einsatz eines Steuerberaters, der generell in Betrieben engagiert werden sollte, kann dazu beitragen, Klarheit zu schaffen. Denn der Steuerberater kann anhand verschiedener Parameter und Vorgehensweisen in seinen Unterlagen zum Betriebssystem herausfiltern, welche Waren wo gelagert sind und wo sie am häufigsten entwendet wurden. Nimmt man diese beiden Vorgehensweisen mit an Bord bei Betriebsprüfungen und Co. kann man sehr leicht differenzieren und auch einplanen. Denn weiß man als Arbeitgeber wo genau das Leck ist, kann nachgebessert, verändert und neu strukturiert werden.

Grundsätzliches zur Überwachung:
Eine verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist grundsätzlich verboten. Hier würde der Arbeitgeber in die bestehenden Persönlichkeitsrechte des Beschäftigten eingreifen. Das könnte ansonsten recht teuer zu Stehen kommen und mit einem hihen Bußgeld bestraft werden. Man muss als Arbeitgeber also darauf aufmerksam machen, dass gefilmt und Video-überwacht wird. Kontrolliert werden dürfen auch alle Bereiche, die sich nicht direkt am Körper befinden, also auch Arbeitstaschen und separate Taschen. In begründeten Fällen und an einem nicht einsehbaren Ort, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordern, seine Hosen- und Jackentaschen zu entleeren.